Regionalveranstaltung am 11.04.2024 in Hamburg

Das Kreditzweitmarktgesetz hält die Branche der Kreditdienstleister und auch Kreditverkäufer wie Kreditkäufer weiter in Atem. Es wurden zwar viele tausende Seiten an Unterlagen produziert, ob diese für eine BaFin-Erlaubnis ausreichen, ist leider noch nicht bekannt. Da kann noch viel Ungemach drohen. Entsprechende Skepsis bei Darstellung der Faktenlage ergab sich aus den Beiträgen von Dennis Stratmann vom BDIU sowie dem Praxisblick von Marcel Hofmann von REAL Solution. Ebenso der weitere Beitrag von Dr. Simon Grieser und Max Weltersbach von Deloitte, die die möglichen Anforderungen der BaFin aus anderen Rechtsvorschriften wie dem KWG herleiteten.

Ganz andere Probleme tun sich im Immobiliensegment auf. Aus der Tagespresse ist bekannt, dass sich viele Assetklassen im Krisenmodus befinden. Welche Strategien über einen Restrukturierungsplan nach dem StaRUG erfolgreich sein können, stellte Christian Groschupp von Dr. Wieselhuber & Partner anhand einer Case-study im Einzelnen dar.  

Folgende Präsentationen stehen zur Verfügung:

  • Praktische Erfahrungen der Erlaubnisantragstellung bei der BaFin nach Kreditzweitmarktgesetz, Dennis Stratmann, BDIU, und Marcel Hofmann, REAL Solution
  • Kreditzweitmarktgesetz Praktische Implikationen in der neuen regulatorischen Ausrichtung für Kreditdienstleistungsinstitute, Dr. Simon Grieser, Christophe Crnkovic  und Max Weltersbach, Deloitte
  • StaRUG im Rahmen der Engagement-Strategie notleidender Immobilienkredite, Christian Groschupp, Dr. Wieselhuber & Partner

Herzlichen Dank auf diesem Wege nochmals an die Referenten und den Veranstalter Oliver von Schweinitz von Schalast Law Tax.

Gerade das Kreditzweitmarktgesetz wird weiter für Diskussionen sorgen. Zu einer Musterentwicklung findet sich am 16.04.2024 eine DKS-Arbeitsgruppe zusammen. Zudem stehen mit dem BDIU-Kongress am 25./26.04.2024 und dem NPL Forum am 05.06.2024 weitere Veranstaltungen mit entsprechenden Experten zur Verfügung.

Der nächste DKS-Workshop am 29.04.2024 wird sich mit den Themen NPL Backstop, ESG-Rating, KI im Inkasso sowie dem Restrukturierungsplan in der Immobilienpraxis beschäftigen.

Christian Groschupp, Max Weltersbach, Marcel Hofmann, Dennis Stratmann, Dr. Jörg Keibel
Regionalveranstaltung bei Schalast Law Tax in Hamburg

Workshop am 29.04.2024 in Frankfurt

Es gibt immer noch eine Reihe offener Fragen, die der nächste DKS-Workshop behandelt und hoffentlich auch beantwortet: haben die Banken die Auswirkungen des NPL-Backstop ausreichend im Blick? Was muss man tun, um ein hervorragendes ESG-Rating zu bekommen? Wie können Inkassomaßnahmen durch den Einsatz von KI optimiert werden? Wie gelingt ein Restrukturierungsplan mit „Comi-shift“? Diese Fragen werden von den eingeladenen Experten René Kunsleben (B AG Hamm), Eve Seiltges (EY), Achim Cremer (Qualco) und Florian Bruder (DLA Piper) thematisiert.

Workshop am 29.04.2024 in Frankfurt

Am 29.04.2024 von 15.00-18.00 Uhr wird ein weiterer DKS-Workshop in Frankfurt stattfinden. Dabei werden verschiedene Fragen von den Referentinnen und Referenten beantwortet werden: was bedeutet der NPL Backstop für die Kapitalplanung von Banken? Wie lässt sich ein gutes ESG-Rating erreichen? Wie kann durch den Einsatz von KI das Forderungsmanagement digital optimiert werden?

Die genaue Agenda wird nach Ostern versandt werden. Aber: save the date!

Bereits am 11.04.2024 findet der Regionalworkshop in Hamburg mit den Schwerpunktthemen Kreditzweitmarktgesetz und die Immobilienrestrukturierung nach StaRUG statt. Weitere Workshops in Berlin und München sind in der Planung. Aber zunächst wünscht Ihnen die DKS ein schönes Osterfest.

Regionalworkshop am 11.04.2024 in Hamburg

Das Kreditzweitmarktgesetz stellt sowohl Kreditdienstleister, als auch Kreditverkäufer und Investoren vor einige Herausforderungen, zumal die neue Aufsicht BaFin auch nicht zur Aufklärung vieler Detailfragen beiträgt. Umso mehr sind die Fachleute gefragt, die die Umsetzung der EU-Kreditdienstleister-Richtlinie in deutsches Recht von Anfang an begleitet haben und schon praktische Erfahrungen mit der Erlaubnisantragstellung gesammelt haben. Dazu werden die Experten vom BDIU, Real Solution und Deloitte auf dem Regionalworkshop der DKS am 11.04.2024 in Hamburg referieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Ein ganz aktuelles Thema ist zudem die Frage, wie eine Immobilienrestrukturierung nach dem seit 2021 in Kraft getretenen StaRUG ablaufen kann. Hierzu gibt es fachmännischen Rat von Dr. Wieselhuber & Partner.

Mehr Informationen erhalten Sie über eine Mailanfrage bei joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Neues Beiratsmitglied Prof. Dr. Petra Buck-Heeb

Der DKS-Vorstand konnte jetzt Frau Professorin Dr. Petra Buck-Heeb als neue Beirätin begrüßen. Bereits seit 2001 ist sie Professorin für Bürgerliches Recht, Europäischen und Internationales Wirtschaftsrecht an der Leibniz Universität Hannover. Dort ist sie Sprecherin der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht. Sie ist Autorin verschiedener Kommentare und Handbücher im Kapitalmarktrecht, Wertpapierhandelsrecht und der Prospekthaftung und zudem u.a. geschäftsführende Herausgeberin der BKR (Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht), stellvertretende Vorsitzende des Verbraucherbeirats der BaFin, Mitglied im Kuratorium der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. sowie stellvertretende Direktorin des RifaS (Interdisziplinäres Institut für Automatisierte Systeme e.V.).

DKS-Workshop am 31.10.2023

Der DKS-Workshop am 31.10.2023 hat einmal wieder gezeigt, dass es eine Vielzahl von Themen gibt, auf die sich vor allem die Kreditinstitute in naher Zukunft einstellen müssen.

Wie geht es weiter mit dem Kreditscoring? Da lohnte ein detaillierter Blick auf den kommenden EU-AI Act mit den einzelnen Erwägungsgründen, den Prof. Dr. Langenbucher von der Goethe- Universität Frankfurt gab. „Vorsicht, Geld leihen kostet Geld!“, die diskriminierungsfreie Kreditvergabe und vieles mehr kommt auf die Banken über die Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie zu, wie J. Wittig von der Deutschen Bank eindrucksvoll schilderte. Dass das DKS-Muster Restrukturierungsplan den Praxistest bestanden hat, bestätigte F.-B. Herding von Allen & Overy anhand des StaRUG-Falles Gerry Weber, auch wenn dieser Fall verschiedene Besonderheiten aufwies. Die DKS-Aufarbeitung des Themas ESG sowie die auf die Banken zukommenden Herausforderungen des Datensammelns bspw. anhand des BdB-Fragebogens sowie deren Bewertung über ESG-Ratings stellte Dr. Jörg Keibel von der DKS dar. Die insoweit gebildete DKS-Arbeitsgruppe hat dazu erste Ansätze eines ESG-Mustervertrages entwickelt. Die Entwicklung weiterer ESG-Standards bleibt jedoch abzuwarten. Viele Diskussionen gibt es um Details des geplanten Kreditzweitmarktgesetzes bzw. des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes, die M. Gerstmayr von CMS vorstellte. Vor allem die Bankenvertreter erhoffen sich von der am 15.11.2023 im Bundestag geplanten Sachverständigenanhörung mehr Klarheit. Einen Blick in die Zukunft gab am Ende M. Jünemann von Bird & Bird. Es geht dabei um die European Blockchain Sandbox. Hier wird unter Federführung von Bird & Bird über Anwendungsfälle untersucht, wie Blockchain Themen zukünftig rechtlich und regulatorisch abgebildet werden können.

Herzlichen Dank an Dr. C. Griebeler von kallan für die Organisation und an alle Referenten.

DKS-Workshop am 31.10.2023 in Frankfurt

Der Workshop am 31.10.2023 spiegelt die Bandbreite der Themen wieder, mit denen sich die DKS beschäftigt. Folgende Themen sind vorgesehen:

Die Zukunft des Scoring – von Statistik zu KI (Prof. Dr. Katja Langenbucher, Goethe Universität Frankfurt)

Novellierung der EU-Verbraucherschutz-Richtlinie (Judith Wittig, Deutsche Bank)

Abgleich des DKS-Musters Restrukturierungsplan mit Erfahrungen aus aktuellen Restrukturierungsverfahren (Dr. Franz-Bernhard Herding, Allen & Overy)

Anforderungen an einen ESG-Mustervertrag (Dr. Jörg Keibel, DKS)

Kreditzweitmarktgesetz: Neuregelungen beim Kauf und Verkauf von Krediten (Moritz Gerstmayr, CMS Deutschland)

European Blockchain Sandbox – Ablauf, Teilnehmer, Ziele  (Dr. Michael Jünemann, Bird & Bird)

Überarbeitung Muster Restrukturierung und Sanierung

Viele Kreditinstitute und Kanzleien nutzen nach wie vor die Muster der Loan Market Association LMA. Im rein nationalen Kreditmarkt kann man aber auch auf Vertragsmuster in deutscher Sprache und nach deutschen Recht zurückgreifen. Dieses gilt insbesondere für den Bereich Restrukturierung und Sanierung. Hier hat die DKS in den letzten Jahren Muster einer Restrukturierungsvereinbarung, einer Stillhaltevereinbarung, eines Überbrückungskreditvertrages und eines Sanierungskreditvertrages entwickelt. Diese Muster wurden nun einem Update zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage unterzogen. Auf diesem Wege sehr herzlichen Dank an das Überarbeitungs-Team bestehend aus Mike Danielewsky (Brian Cave Leighton Paisner), Oliver Otto (Rimon Falkenfort), Dr. Dietrich Stiller, Dr. Andreas Herr, Dr. Stephan Brandes und Thomas Oberle (alle SZA Schilling, Zutt & Anschütz).

Diese Muster und auch ein Muster Restrukturierungsplan sowie ein Leitfaden zur Krisenfrüherkennung steht den DKS-Mitgliedern zur Verfügung.

Veränderungen im DKS-Beirat

Christine Laudenbach vom Leibniz Institute for Financial Research SAFE an der Goethe Universität Frankfurt verstärkt den Beirat der DKS. Sie ist forschend im Bereich der Haushaltsfinanzierung tätig und untersucht dabei das ganz aktuelle Thema, wie die Wohlstandslücke zwischen Männern und Frauen geschlossen werden kann.

Judith Wittig hat sich entschieden, dass erste persönliche Mitglied der DKS zu werden. Michael Scherl geht in den wohlverdienten Ruhestand. Beide scheiden daher aus dem Beirat aus. Auf diesem Wege sehr herzlichen Dank für die jahrelange Unterstützung. Der nunmehr rein wissenschaftliche Beirat besteht aus drei Professorinnen und sieben Professoren, die den DKS-Vorstand bei seiner Arbeit unterstützen.

Muster Restrukturierung und Sanierung

Nach intensiver Abstimmung zwischen Banken- und Kanzleivertretern hat die DKS im Bereich der Restrukturierung und Sanierung folgende Muster erstellt: Restrukturierungsvereinbarung, Stillhaltevereinbarung, Überbrückungskreditvertrag, Sanierungskreditvertrag. Nunmehr wurden diese Muster von einer Arbeitsgruppe an das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungs Gesetz – StaRUG) angepasst. Nach der finalen Abstimmung stehen diese neuen Muster ausschließlich DKS-Mitgliedern zur Verfügung. Als Alternativen zu den meist komplexen LMA-Mustern stehen weitere DKS-Muster zur Verfügung. Der DKS-Jahresbeitrag beträgt 1.500 €. Es ist eine Firmenmitgliedschaft und auch eine persönliche Mitgliedschaft möglich.